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Allgemeine Vermittlungsbedingungen der Klarec GmbH

    1 Allgemeines

  1. Sämtlichem Geschäftsverkehr liegen ausschließlich die nachfolgenden Grundlagen und Bedingungen für die Zusammenarbeit zugrunde.
  2. Diese Vermittlungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
  3. Sollten abweichende oder ergänzende Bedingungen vereinbart werden, ist zu deren Wirksamkeit unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung erforderlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen oder Ähnlichem beigefügt sind und diesen von uns nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
  4. Diese Vermittlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Vermittlungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung
maßgebend.

  6. Unser Geschäftsbereich umfasst die Personalsuche, die Ansprache der Kandidaten und – bei Einverständnis – das Erstellen eines Telefonprotokolls sowie eines Kurzprofils der Kandidaten. Dies umfasst das Transportieren jobrelevanter Daten vom Kandidaten zu unserem Auftraggeber. Private Informationen über den Kandidaten werden darüber hinaus von uns weder verarbeitet noch gespeichert.

    2 Personalsuche

  1. Jede Zusammenarbeit beginnt mit einem Angebot sowie einem Briefing mit dem Auftraggeber. Klarec übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Bewerbers ist ausgeschlossen.
  2. Wir legen vor Beginn einer Zusammenarbeit ein Angebot an den Auftraggeber. Ein im Angebot enthaltener Zeitplan beruht auf unseren Erfahrungswerten, die tatsächlich für Suche und Auswahl benötigte Zeit kann davon abweichen. Wir übernehmen daher keine Haftung für eine bestimmte Zeitdauer der Suche und Auswahl.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anderes festgehalten ist. Der Auftraggeber kann den Auftrag sowohl mündlich als auch schriftlich erteilen.
  4. Unsere aktive Suche beginnt mit der Erteilung des Auftrags gemäß vorstehender Ziff. 2. Der Auftraggeber stellt uns alle Informationen über sein Unternehmen und die vakante Position zur Verfügung, die benötigt werden, um das Unternehmens-, Positions- und Anforderungsprofil zu vervollständigen.
  5. Nach Abschluss des Such- und Auswahlverfahrens werden die für die zu besetzende Position geeigneten Kandidaten dem Auftraggeber anhand eines ausführlichen Kandidatenprofils präsentiert. Die von uns dabei übergebenen Unterlagen unterliegen der Geheimhaltung gemäß Pkt.
  6. Der Auftrag endet mit der Lieferung der Daten bzw. mit der Ansprache der Kandidaten. Kandidatenprofile die – mit Einverständnis der Kandidaten – gespeichert wurden und für nahe zukünftige Vakanzen relevant sein können, dürfen vom Auftraggeber zu diesem Zweck gespeichert bleiben, solange sie relevant sind oder bis der Kandidat dagegen widerruft.

    4 Honorar und Aufwendungsersatz

  1. Das an uns zu zahlende Honorar ist vom Ausgang der Suche unabhängig 8 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, wobei es auf den Zahlungseingang bei uns ankommt. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug.
  2. Der Anspruch von uns auf ein Vermittlungshonorar wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, durch Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Bewerber begründet. Dabei ist es unerheblich, ob der Bewerber über die im Anforderungsprofil beschriebenen Qualifikationen tatsächlich verfügt. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt oder tritt der Bewerber nicht an, so bleibt der Anspruch von uns auf das Honorar sowie auf Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von uns vorgeschlagenen und/oder beurteilten Bewerber innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung uns schriftlich anzuzeigen (Kopie des Arbeitsvertrages).
  4. Wird der Arbeitsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er mit einem anderen durch uns vorgeschlagenen und/oder beurteilten Bewerber zustande oder wird ein Bewerber für einen von der Stellenbeschreibung abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies unseren Honoraranspruch nicht.

    6 Haftung für Schäden

  1. Da wir im Rahmen der Personalsuche und -auswahl keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Präsentation geeigneter Kandidaten schulden, haften wir nicht für ein bestimmtes Ergebnis, das sich der Auftraggeber aus den Beratungsleistungen erwartet. Sie haften daher weder für leicht oder grob fahrlässig, noch für vorsätzlich durch von ihnen präsentierte Kandidaten im Unternehmen des Auftraggebers verursachte Schäden. Auch hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten eingeholten Auskünfte und Referenzen über die präsentierten Kandidaten können wir keine Haftung übernehmen. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
  2. Wir haften für Schäden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und/oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso ist jede Haftung für einen bestimmten Erfolg gänzlich ausgeschlossen.
  3. Leistungsverzögerungen, die auf nicht vollständige, später abgeänderte oder nicht rechtzeitig übermittelte Informationen oder Unterlagen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, sind von uns nicht zu vertreten. Soweit die Haftung in diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe sowie Arbeitnehmer, Vertreter und Unterauftragnehmer von uns.
  4. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Erbringung der entsprechenden Leistung.

    9 Gerichtsstand/Anwendbares Recht

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, derzeit Frankfurt am Main.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

    10 Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung haben die Vertragsparteien an deren Stelle eine Einigung zu treffen, die dem Sinne der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Menschen in ihre Berufe zu bringen, ist nicht nur unser Geschäft, sondern auch unsere Leidenschaft